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„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“
Gesetzgeber torpediert Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Gleichzeitig stellen Gerichte immer mehr Grundstücke jagdfrei
Am 22.03.2013 steht der Gesetzesentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die bundesweite Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ hat sich in einem Offenen Brief an alle Mitglieder des Bundesrats mit dem Appell gewandt, den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes nicht zuzustimmen. Währenddessen werden aufgrund von Gerichtsbeschlüssen immer mehr Grundstücke in Deutschland jagdfrei gestellt.
Änderung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verstoßen Regelungen des aktuellen Bundesjagdgesetzes gegen die Menschenrechte. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Deutschland wurde somit verurteilt, seine Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Vom Aigner-Ministerium wurde daraufhin ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes in den Bundestag eingebracht, der am 28.2.2013 von einer kleinen Schar Bundestagsabgeordneter abgenickt wurde. Dieser Gesetzesentwurf entstand unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby, was auch der NABU bemängelte. Bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.2.2013 wurde von Bundestagsabgeordneten sogar offen zugegeben, dass man den Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte. Sogar Geld soll den Grundstückseigentümern abgeknöpft werden, damit diese bereits „freiwillig“ auf die Wahrnehmung ihres Menschenrechts verzichten.
Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“: Offener Brief an den Bundesrat
Am 22. März steht der Gesetzentwurf nun auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“, in der sich Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland zusammengeschlossen haben, die nicht länger dulden wollen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, um dort Tiere zu töten, hat die Mitglieder des Bundesrats mit einem Offenen Brief angeschrieben. Darin werden die Vertreter der Länder aufgefordert, dem lobbygeprägten Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zuzustimmen.
„Es kann und darf nicht sein, dass die Jägerlobby über die Grenzen der Europäischen Menschenrechtskonvention bestimmt und die Gewissensentscheidung von Grundstückseigentümern, die in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft Achtung verdient, ohne jegliche wissenschaftliche Rechtfertigung mit Füßen treten darf“, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Grundstückseigentümer vertritt.
Gerichtsbeschlüsse: Die ersten jagdfreien Grundstücke in Deutschland
Aufgrund von Gerichtsbeschlüssen werden zur Zeit die ersten Grundstücke in Deutschland vorläufig jagdfrei gestellt. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am 05.03.2013 in einem Eilverfahren zwei Grundstücke in einer Gesamtgröße von ca. 2,5 Hektar vorläufig jagdfrei gestellt (VG Würzburg, Beschluss v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138). Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 ebenfalls in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf (VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183). Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Regensburg schlossen sich somit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) an, der am 30.01.2013 in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Jagdgegnern aus Unterfranken vorläufig nicht mehr gejagt werden darf (BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123). Auch in Baden-Württemberg können die Jagdgegner erste Erfolge verzeichnen. In Konstanz hat eine Jagdbehörde einem Landwirt vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestattet, um einer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht Freiburg zu entgehen.
In Deutschland entstehen somit gerade die ersten jagdfreien Zonen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter:
www.buergeranwalt.com/category/jagdzwang/
Neustadt, den 20.03.2013
Rechtsanwalt
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
97845 Neustadt am Main OT Erlach
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