- Details
Martin Sieber vom 16. August 2007
Aktueller Stand vom 16.08.2007
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat den Antrag des VsK aus formalen Gründen nicht annehmen können. Ein anerkannter Naturschutzverband ist nach Bestimmung des Bundesnaturschutzgesetzes nur in bestimmten Fällen klagebefugt. Die Tötung der Gänse hat die eigenen Rechte des Naturschutzverbandes (hier: VsK) nicht verletzt. Deshalb konnte dem Antrag des VsK nicht statt gegeben werden.
Der volle Wortlaut des Gerichtsbeschlusses mit der Begründung ist zur Kenntnisnahme eingestellt unter: beschluss_vg_neustadt.pdf
Nach Einschätzung des VsK hat das Verwaltungsgericht aber sehr wohl den Abschuß der Wildgänse für nicht zulässig erachtet. Dies ist wohl auch der Stadt Ludwigshafen bekannt. Es bleibt deshalb zu beobachten, ob eventuell die Tötungsmaßnahmen dennoch wiederaufgenommen werden. Was dann erneute strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben müsste. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist ohnehin bei der Staatsanwaltschaft anhängig.
Stand vom 01.08.2007
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) teilt mit, dass unter dem Aktenzeichen 5034 Js 025834 / 07 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Stand vom 26.07.2007
Zeitgleich mit der Erstattung der Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (siehe unten) wurde beim Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße eine “Sicherungsanordnung” beantragt. Den Wortlaut finden Sie nachfolgend: sicherungsanordnung.pdf
Aufgrund der Intervention des Verwaltungsgerichts bei der Stadt Ludwigshafen hat jene die Gänsetötungsmaßnahme gestoppt. Dazu unter anderem folgende Pressemeldung des SWR: pressemeldung_swr.pdf