Spendenkonten:

Vogelschutz-Komitee e.V. helfen sie
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE12 2605 0001 0046 3035 90
BIC: NOLADE21GOE

sowie Vogelschutz-Komitee Naturstiftung
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE86 2605 0001 0056 1139 05
BIC: NOLADE21GOE

Das Vogelschutz-Komitee e. V. ist wegen Förderung wissenschaftlicher Zwecke und wegen Förderung des Tierschutzes sowie des Naturschutzes (Abschn. A Nr.(n) 11 und 5 der Anlage zu § 48 Abs. 2 EStDV) als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kyritz, Steuernummer 052/141/08811, vom 17.11.2017 für die Jahre 2013 bis 2015 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Die Naturstiftung erfüllt die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach § 51, 59, 60 und 61 AO, vom Finanzamt Kyritz, Steuernummer 052/141/09516, mit Bescheid vom 15. August 2023 nach § 60a Abs. gesondert festgestellt: Wir fördern gemeinnützige Zwecke.

Spenden an das VsK Vogelschutz-Komitee e.V. sind steuerabzugsfähig bis zu 20% des persönlichen Einkommens des jeweiligen Spenders.


Liebe Vogelfreundin, lieber Vogelfreund,

Wenn Sie unsere Bemühungen um den Schutz der Vögel dauerhaft und besonders wirksam unterstützen möchten, können sie uns Ihre regelmäßige Spende bequem auf dem unbürokratischen Wege des Banken Lastschrifteinzug –Verfahrens zukommen lassen.

Füllen Sie bitte den unten stehenden Vordruck entsprechend aus und lassen uns diesen nach dem Ausdruck, von Ihnen unterschrieben, per Briefpost zukommen.

Wir rufen dann zu den jeweiligen, von Ihnen selbst bestimmten Terminen Ihren entsprechenden Spendenbetrag ab. Unsere Abruftermine sind jeweils um den 5. Werktag der von ihnen bestimmten Monate.

Selbstverständlich können Sie die Einzugsgenehmigung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist auch innerhalb von 6 Wochen durch Rückruf eines bei Ihnen abgebuchten Betrages möglich. Weil ein solcher Zahlungsrückruf aber wegen uns in Rechnung gestellter Bankengebühr für uns kostenpflichtig wird, bliebe uns eine solche unnötige Ausgabe erspart, wenn Sie uns Ihren Widerruf  mitteilen und auf einen Rückruf über die Bank verzichten. Wir überweisen Ihnen dann selbstverständlich den von Ihnen rückzurufen Betrag zurück.

Über den Gesamtbetrag Ihrer uns im Laufe eine Jahres übermittelte Spendenhilfe erhalten Sie dann, ohne dass Sie uns eigens auffordern müssen, zum Beginn des nächsten Jahres eine Spendenbestätigung.

Wir würden uns sehr freuen, auf diesem Wege Ihre wichtige Unterstützung und Hilfe für die Vogelwelt zu erfahren.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Dr. Eberhard Schneider


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