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  • Neue Umfrage zur Jagd in Österreich Auf die Frage "Hat die Jagd in Österreich eine gute oder weniger gute Akzeptanz in der Gesellschaft?"anwtorteten 74% eher weniger gute Akzeptanz (06.10.2012)
Bevölkerungsmehrheit lehnt Jagd auf Vögel ab

Entscheidende Forderungen zur Änderung des Jagdrechts finden großen Rückhalt

Als weiteren Beitrag zur baldmöglichen Umsetzung einer Reform des deutschen Jagdrechts hat das VsK Vogelschutz-Komitee e. V. vom renommierten EMNID-Institut eine repräsentative Meinungsumfrage durchführen lassen. Ziel ist die Erkundung der allgemeinen Einstellung zu maßgeblichen Inhalten der geforderten Jagdrechtsänderung. Im Befragungszeitraum 09. und 10. September 2003 wurden 1004 BundesbürgerInnen ab dem Alter 14 Jahre zu fünf verschiedenen Themenbereichen befragt. Die Abweichungsbreite der Einzelergebnisse beträgt +/- 3%.

Fragengruppe 1: Verbot der Jagd auf bestimmte Vogelarten

„Bitte sagen Sie mir, welche Formen der Vogeljagd Ihrer Meinung nach verboten werden und welche erlaubt sein sollten:“

1.1 Die Jagd auf Zugvögel wie z. B. Wildgänse, Waldschnepfen oder Ringeltauben

gesamt West Ost männl. weibl.
sollte verboten werden: 81% 83% 74% 80% 82%
sollte erlaubt sein: 14% 12% 19% 16% 11%
weiß nicht, keine Angaben: 5% 5% 7% 4% 6%


1.2 Die Jagd auf vom Aussterben bedrohte Arten wie z. B. das Rebhuhn

gesamt West Ost männl. weibl.
sollte verboten werden: 96% 96% 95% 96% 95%
sollte erlaubt sein: 3% 3% 3% 4% 2%
weiß nicht, keine Angaben: 2% 1% 2% 1% 2%


1.3 „Die Jagd auf Vogelarten, die nicht Zugvögel und auch nicht vom Aussterben bedroht sind, wie z. B. Fasane und Stockenten“

gesamt West Ost männl. weibl.
sollte verboten werden: 61% 60% 62% 57% 64%
sollte erlaubt sein: 34% 34% 33% 39% 29%
weiß nicht, keine Angaben: 5% 5% 5% 4% 6%



Fragengruppe 2: Aussagen zur Fallenjagd

„Bitte sagen Sie mir, ob Sie den folgenden Aussagen  zur Fallenjagd zustimmen oder nicht zustimmen.“

2.1 „Totschlagfallen, die das eingefangene Tier beim Betreten der Falle töten, sollten verboten werden, wenn nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Tiere nur schwer verletzt werden und erst später an den Folgen ihrer Verletzungen sterben.“

gesamt West Ost männl. weibl.
stimme zu: 77% 78% 76% 76% 79%
stimme nicht zu: 21% 20% 22% 22% 20%
weiß nicht, keine Angaben: 2% 2% 2% 2% 2%



2.2 „Lebendfallen, die das gefangene Tier festhalten, ohne es zu töten, sollten verboten werden, wenn nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sich die Tiere in der Falle Verletzungen zuziehen oder anderweitig leiden.“

gesamt West Ost männl. weibl.
stimme zu: 73% 73% 70% 70% 75%
stimme nicht zu: 25% 24% 28% 28% 21%
weiß nicht, keine Angaben: 2% 3% 2% 1% 4%

 

Fragengruppe 3: Einstellung zur Jagd durch Hobbyjäger

3. „Wie ist Ihre Einstellung zur Jagd durch Hobbyjäger? Gemeint ist dabei nicht die berufliche Jagd durch Förster, sondern die freizeitmäßige Jagdtätigkeit von Privat-personen, die einen Jagdschein besitzen und eine Jagdberechtigung haben.

Halten Sie das jagdliche Töten von Tieren durch Hobbyjäger für eher gute oder eher schlecht?“

gesamt West Ost männl. weibl.
eher gut: 19% 20% 14% 23% 15%
eher schlecht: 78% 77% 82% 73% 82%
weiß nicht, keine Angaben: 3% 3% 4% 4% 3%



Fragengruppe 4: Wiederholung von Schießleistungsprüfungen als Bedingung für die Verlängerung des Jagdscheines.

4. „Bei Jägerprüfungen muss der künftige Jäger seine Schießfertigkeit und damit seine Fähigkeit zur fachgerechten Tötung von Tieren unter Beweis stellen. Später muss er, entgegen der Praxis in anderen Ländern, nie wieder einen solchen Leistungsnachweis erbringen.

Sind Sie eher dafür oder eher dagegen, dass die Schießleistungsprüfungen mindestens alle drei Jahre wiederholt werden müssen und für die jährliche behördliche Verlängerung verbindlich vorgeschrieben werden?“

gesamt West Ost männl. weibl.
eher dafür: 86% 85% 89% 88% 84%
eher dagegen: 12% 12% 9% 10% 13%
weiß nicht, keine Angaben: 2% 2% 2% 2% 3%

 

Fragengruppe 5: Jagdrechtliche Bestimmungen für Ländereien kleinerer Grundeigentümer

5. „In Deutschland ist der Grundeigentümer auch gesetzlicher Inhaber des Jagdrechts. Aber nur Großgrundbesitzer mit über 75 ha dürfen es selbst ausüben und dort jagen. Kleinere Grundeigentümer gehören zwangsweise einer Jagdgenossenschaft an, welche über die Jagdausübung bestimmt, so dass zum Beispiel auch gegen den Willen eines kleineren Grundeigentümers auf seinen eigenen Ländereien Wildtiere von anderen Leuten bejagt werden können.

Finden Sie diese Regelung richtig oder falsch?“

gesamt West Ost männl. weibl.
finde ich richtig: 25% 25% 27% 29% 22%
finde ich falsch: 65% 66% 64% 63% 67%
weiß nicht, keine Angaben: 9% 9% 9% 7% 11%


Bewertung der Umfrageergebnisse:

Die Ankündigung des parlam. Staatssekretärs im BMVEL Matthias BERNINGER anlässlich der am 18.09.03 in das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin geführten “Journalistenreise” des DNR ließ hoffen: Noch vor Jahresende (2003) sollte ein ministerieller Entwurf für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes erstellt sein! Man wird abwarten müssen, ob es nun (September 2004) tatsächlich wahr wird und wie dieser Entwurf sich dann darstellt. Ob sich da auch die Auffassung der Bevölkerungsmehrheit niederschlägt oder ob unsere verantwortlichen Politiker unter dem Druck der etablierten Jagdlobby einmal mehr nach dem “kleinstmöglichen gemeinsamen Pflästerchen” suchen werden. Die längst überfällige sachgerechte Reform der Jagdgesetze, in die vor allem eingeht der nun als Staatsziel im Artikel 20a unseres Grundgesetz verankerte „Schutz der Tiere“, die Umsetzung des neugefassten Naturschutzgesetzes, die geltenden EU-Vorschriften und schließlich der Vollzug der Menschenrechtskonvention, muss wahr werden. Hier wird die Regierungskoalition zeigen können, ob sie tatsächlich zu einer Gesetzesreform befähigt ist und dass sie nicht nur den Vorgaben der Allianz der Naturnutzer und Tiertöter folgt.

Die überwältigende Mehrheit für den Vogelschutz - obwohl ja kein Befragter wusste, in wessen Auftrag diese Umfrage stattfindet - dürfen wir mit besonderer Freude zur Kenntnis nehmen. Für das Vogelschutz-Komitee ist es die Bestätigung für den Kurs seines beständigen Einsatzes für die Vogelwelt.

Dass aber eine ebenfalls große Mehrheit der Ausübung der Jagd durch “Hobbyjäger” (die sich zur eigenen Freizeitgestaltung, oder anderen eigennützigen persönlichen Zielen folgend, der Jagd widmen), ablehnend gegenüber steht, verweist alle langjährig propagierten Darstellungen von “hoher Akzeptanz des Jägers in der Bevölkerung” (z. B. des deutschen Jagdverbandes) in das Reich der Fabel. - Der Förster genießt wohl als Behüter des Waldes großes Ansehen in der Bevölkerung, weniger aber der Freizeit-Jäger!

Gleichermaßen wird der Wahrung des Tierschutzes bei der Jagdausübung sehr hohe Bedeutung beigemessen, wie sich das in der Einschätzung der Verwendung von Fallen niederschlägt (da es sehr wenige Fallentypen gibt, welche die Unversehrtheit oder den sofortigen Tod des eingefangenen Tieres gewährleisten können, kommt dies der Ablehnung der Fallenjagd gleich!). Gleiches gilt bezüglich der Schießleistungen der Jäger, die den Erfordernissen der “sachgerechten Tötung” nachkommen müssen.

Bemerkenswert ist, dass “aus dem Stand”, d. h. ohne dass dieses Thema bisher in der Öffentlichkeit bekannt und diskutiert wurde (so ist z. B. auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte vom April 1999 nicht allgemein bekannt, in dem die unein-geschränkte Selbstbestimmung des Eigentümers festgestellt ist und die Mitgliedschaft in einer Zwangsgenossenschaft - bei uns die Jagdgenossenschaften - für menschenrechtswidrig befunden wurde ), spontan 2/3 der Befragten wegen der Selbstbestimmung über das Eigentum der kleinen Grundbesitzer sich positiv geäußert haben.
Wenn man da noch in der Öffentlichkeit viel mehr auf das “Eigentumsrecht” verweist und das Urteil des EGMR erläutert, würde dieser Wert zweifelsfrei noch viel höher ausfallen.
Was sollte es für Politiker da zu zögern gelten? Wir haben “dem Volk auf´ s Maul geschaut” und wissen nun, dass die heutzutage praktizierte Jagdausübung keinen Rückhalt in der Bevölkerung hat.

Wenn die Bundesregierung sachgerecht und im Sinne der Allgemeinheit tätig ist, kann es wohl keinen Zweifel mehr geben wie die Reform des Jagdgesetzes auszusehen hat.
Aber, da wird des Ergebnis der ministeriellen Bearbeitung interessant sein. (DrES).

Weidwerk in der Zukunft - Reform des Bundesjagdgesetzes (E. Schneider & H. Reinecke/ Vogelschutz-Komitee).