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Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

 

in Bayern wird derzeit ein Grundstück nach dem anderen im Eilverfahren vorläufig jagdfrei gestellt, weil die Eigentümer das Töten von wild lebenden Tieren auf ihrem Grund und Boden nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen, der 2012 entschieden hat, dass die Zwangsbejagung gegen die Menschenrechte verstößt. Und in Baden-Württemberg gestatten Landratsämter Grundstückseigentümern vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft. Vor diesem Hintergrund kommt es völlig überraschend, dass das Verwaltungsgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) den Eilantrag eines Bio-Weinguts zurückgewiesen hat.

 

Lesen Sie dazu die folgende Pressemitteilung:

 

Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verletzt die Menschenrechte

Dennoch weist das Verwaltungsgericht Koblenz Eilantrag des Bio-Winzers Gänz zurück

 

Mit Beschluss vom 17.04.2013 hat das Verwaltungsgericht Koblenz völlig überraschend einen Eilantrag des Inhabers des Weinguts und Biohotels Gänz aus Hackenheim (Rheinland-Pfalz) zurückgewiesen. In diesem Eilverfahren ging es darum, ob die Grundstücke des Bio-Winzers vorläufig jagdfrei gestellt werden.

 

Europäischer Gerichtshof stellte Unzumutbarkeit der Zwangsbejagung fest

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte nämlich in seinem Urteil vom 26.06.2012 mit großer Richtermehrheit beschlossen, dass die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung seines Eigentums darstellt und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Damit knüpfte der EGMR an frühere Entscheidungen an. Bereits 1999 urteilte der EGMR im Fall französischer Kläger, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Im Jahr 2007 kam der EGMR im Fall luxemburgischer Kläger zu dem gleichen Ergebnis.

 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzte das Urteil des EGMR sofort um

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte daraufhin in zwei Eilverfahren fest, dass dadurch auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Eigentumsrecht) gegeben ist und gab nahezu identischen Eilanträgen statt (BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123).

 

Verwaltungsgericht Koblenz ignoriert Verstoß gegen das Grundgesetz und die  Menschenrechtskonvention

 

Ein andauernder Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte scheint jedoch bei der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz keine Rolle zu spielen. Unter Verkennung fundamentaler juristischer Prinzipien führte das Verwaltungsgericht aus, dass es dem Antragsteller zumutbar sei, zu warten, bis die Änderungen des Bundesjagdgesetzes in Kraft getreten seien - was noch über ein halbes Jahr dauern wird. Da erst nach Inkrafttreten der Änderungen des Bundesjagdgesetzes über den Fall endgültig entschieden werden kann, mutet das Verwaltungsgericht dem Antragsteller somit einen andauernden Grundrechts- und Konventionsverstoß über weitere viele Monate mit offenem Ende zu, zumal das neue - von der Jagd-Lobby selbst geschusterte - Gesetz ein aufwändiges Verwaltungsverfahren vorsieht, das nochmals viele Monate in Anspruch nehmen wird.

Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz hatte den Fall an sich gerissen

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, Ralf Geis, hatte als Berichterstatter den Fall, der in der Region ein Politikum darstellt, an sich gerissen. Der Anwalt des Antragstellers, Dominik Storr aus Neustadt am Main (Bayern), der bundesweit Jagdgegner vertritt, ist beinahe sprachlos über die Leichtfertigkeit des Verwaltungsgerichts im Umgang mit den Grund- und Menschenrechten seines Mandanten.

 

"Die Begründung des Beschlusses, den mein Mandant mit der Beschwerde anfechten wird, lässt tief in die Motivation der Richter blicken", sagt Rechtsanwalt Storr. Darin unterstellt das Verwaltungsgericht geradezu, dass nicht der Antragsteller, sondern vielmehr dessen Tochter als Verantwortliche hinter dem Begehren stünde, da sie dieses auch nach außen vertritt. Dieser Deutungsversuch, der höchst unprofessionell ist und in einem richterlichen Beschluss nichts zu suchen hat, hätte glatt vom Landesjagdverband kommen können. Denn aus objektiver Sicht ist völlig einleuchtend, dass die öffentliche Präsenz der Tochter keinesfalls die ethische Motivation des Vaters ausschließen muss. Die nach Auffassung des Verwaltungsgerichts fehlende Eilbedürftigkeit soll daraus folgern, dass der Gesetzgeber seiner Umsetzungspflicht nachkomme. "Aber dies hat mit dem momentanen Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht das Geringste zu tun, was jeder Laie nachvollziehen kann", so der Anwalt der Familie Gänz.

 

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts soll weitere Jagdgegner abschrecken

 

Während die Behörden und Gerichte in Bayern und Baden-Württemberg die unfreiwilligen Jagdgenossen vorläufig aus der Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft entlassen, gelten die Grund- und Menschenrechte beim Verwaltungsgericht Koblenz in diesem Fall offenbar nicht. Dabei hatte das Verwaltungsgericht kein Ermessen. Es wäre verpflichtet gewesen, den Verstoß gegen das Eigentumsrecht umgehend vorläufig abzustellen.

 

Und überhaupt: "Bis heute gibt es keinen Beweis, dass die Jagd notwendig ist. Dass dafür dann auf meinen Grundstücken unzählige Tiere einen unnötigen und meist qualvollen Tod sterben müssen, kann ich beim besten Willen nicht mit meinem Gewissen vereinbaren", sagt der vom Verwaltungsgericht zu Recht enttäuschte Antragsteller Albert Gänz.

Der Weg durch die Instanzen droht

Der Anwalt des Antragstellers kündigt an, notfalls das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren anzurufen, sofern das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz gleichermaßen fahrlässig mit den Grund- und Menschenrechten seines Mandanten umgehen sollte.

 

"Rheinland-Pfalz liegt zwar tief im Westen der Republik, aber hoffentlich nicht im gesetzlosen "Wilden Westen", sagt Rechtsanwalt Storr, der seinen Humor trotz dieser höchst bedenklichen Entscheidung, über die sich die Jagd-Lobby in Rheinland-Pfalz freuen dürfte, wieder gefunden hat.

 

Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade

www.zwangsbejagung-ade.de

 

Initiative zur Abschaffung der Jagd

www.abschaffung-der-jagd.de