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GRÜNE Ortsverbände: Keine Sommerjagd auf Gänse !

Dem Wahnsinn Einhalt gebieten !


Grüne aus den Ortsverbänden haben den Stadtdirektor als zuständigen Dezernenten in einem Brief heute aufgefordert, die Jagd auf Gänse in den Eigenjagdbezirken der Stadt Duisburg unverzüglich zu stoppen und seine Untere Jagdbehörde anzuweisen, von Aufrufen zu Vernichtungsaktionen in den FFH-Gebieten und Europäischen Vogelschutz-gebieten abzusehen.
Die Unterzeichner/innen stammen aus den betroffenen Ortsverbänden West/Ruhrort und Walsum, sowie aus der Bezirksvertretung Süd.

Nach Festsetzen neuer Jagdzeiten im Land NRW dürfen Gänse (Nil-, Kanada- und Graugänse) in diesem Jahr erstmals schon ab dem 16.Juli bejagt werden.
Diese sogenannte Sommerjagd wurde von den ornithologischen Fachgesellschaften und von den anerkannten Naturschutzverbänden als bundesrechtswidrig, europarechtswidrig und naturschutzfachlich inakzeptabel kritisiert.
Durch die Jagdzeiten im Sommer würden auch die Schongebietsregelung unterlaufen, wonach in den Europäischen Vogelschutzgebieten "Unterer Niederrhein" und "Weseraue" vom 15. Oktober bis 31. Januar nicht auf Gänse gejagt werden darf, meinen die GRÜNEN.

SPD und GRÜNE hätten die Änderung des Landesjagdgesetzes im Landtag schließlich abgelehnt. Die Verordnung sei ein Relikt der abgewählten Landesregierung.
Gleichwohl fordere die Untere Jagdbehörde zu verstärkter Bejagung, gezielt Mittwochs, nun auch in den Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und europäischen Vogelschutz-gebieten auf. Betroffen ist in Duisburg unter anderem das FFH-Gebiet Rheinaue Walsum, das Bestandteil des Europäischen Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein ist.

Mit dem Schutzzweck des FFH-Gebietes sei diese Regelung absolut unvereinbar, weil durch wöchentliche Jagdausübung eine nicht vertretbare Beunruhigung bewirkt werde  und weil der Bruterfolg spät oder mehrfach brütender Arten Frage gestellt werde und, wie ein Vorfall an der Bislicher Insel zeige, der Abschuß streng geschützter Vogelarten (hier: ein Löffler billigend in Kauf genommen werde.

Darüberhinaus wird nach Ansicht der Unterzeichner gegen Bundes- und Europarecht verstoßen, weil
•    auf führende Altvögel geschossen werde
•    der versehentliche Abschuß übersommernder Bläßgänse in Kauf genommen werde,
es gibt in Walsum derer mehrere .
Nach wie vor sei der Abschuß führender Altvögel aber eine Straftat nach § 38 BJagdG, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht werde, so Dietmar Beckmann vom Ortsverband West/Ruhrort der Grünen.

„Von einer Jagdbehörde wird gemeinhin erwartet, dass sie die Jagd kontrolliert, nicht aber, dass von hier aus zu Tötungsaktionen aufgerufen wird, die beinahe zwangsläufig in Straftaten münden“ so die 2. stellvertretende Bürgermeisterin Dr. Birgit Beisheim.
Und Franz Tews, Sprecher des Walsumer Ortsverbandes fügt hinzu: „Die Jagdbehörde soll sich aus unserer Rheinaue heraushalten, die ist schließlich Schutzgebiet.“.

ausgegeben: 16.08.2010  19:55 Uhr
Kontaktadresse für diese PM:
Dietmar Beckmann
Ortsverband West/Ruhrort, Sprecher für Homberg/Ruhrort/Baerl
Tel privat 0172 5220485