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Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

im Folgenden geben wir Ihnen unsere aktuelle Pressemitteilung sowie einen Offenen Brief von unserem Rechtsanwalt Dominik Storr an die Landesregierungen und Ministerien zur Kenntnis.

Viele freundliche und tierfreundliche Grüße

von der Bürgerinitiative "Zwangsbejagung ade" www.zwnagsbejagung-ade.de

und der Initiative zur Abschaffung der Jagd www.abschaffung-der-jagd.de

- Pressemitteilung -

 

Änderungen des Bundesjagdgesetzes

Schikanöse Behandlung von Grundeigentümern in Deutschland, welche die Jagd ablehnen

Austritt aus der Jagdgenossenschaft soll mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden werden

Am 6.12.2013 ist das "Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften" in Kraft getreten. Dieses soll Grundstückseigentümern die Möglichkeit einräumen, die Jagd auf ihren eigenen Flächen aus ethischen Gründen untersagen zu lassen. Diese Gesetzesänderung wurde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) notwendig, der die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft als Verstoß gegen die Menschenrechte eingestuft hatte.

Geldentschädigungen, Wildschadensersatz und aufwändiges Antragsverfahren

Zahlreiche Grundstückseigentümer haben inzwischen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. Doch um ein vom Europäischen Gerichtshof bestätigtes Menschenrecht in Deutschland wahrnehmen zu können, soll sich der Grundstückseigentümer nicht nur einer Gewissensprüfung durch die Jagdbehörde, also zumeist durch die Jäger selbst, unterziehen. Der Grundstückseigentümer soll für die Befriedung seines Grundstückes auch noch eine Menge Geld hinblättern. Das neue Gesetz sieht nämlich unter anderem eine Entschädigungszahlung an die Jagdgenossenschaft sowie eine finanzielle Haftung für Wildschäden, die auf anderen Flächen eintreten, vor. Dabei weisen immer mehr renommierte Zoologen darauf hin, dass das Wild sich vor allen in den Ruhezonen verköstigen wird. Jagdfreie Zonen sind daher aus wissenschaftlicher Sicht geeignet, Wildschäden auf bejagten Flächen zu verringern.

Jagdlobby schusterte sich ihr eigenes Gesetz

Die Schikanen des Gesetzgebers verwundern jedoch nicht, wenn man das entsprechende Gesetzgebungsverfahren näher betrachtet hat. Das neue Gesetz haben nämlich nicht die Bundestagsabgeordneten, sondern die Lobbyisten in den Verbänden und Ministerien gestrickt. Und bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 hatten Politiker sogar offen zugegeben, dass man den unfreiwilligen Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte.

Lesen Sie hierzu bitte die Pressemitteilung: „Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce – Wie sich die Lobby ihr eigenes Gesetz strickt“.

Nun drohen auch noch unverhältnismäßige Verfahrenskosten

Es kommt aber für die betroffenen Grundstückseigentümer noch schlimmer: So plane zum Beispiel die niedersächsische Landesregierung, dass für den Antrag nach dem neuen § 6 a Bundesjagdgesetz Gebühren zwischen 1.000 und 2.000 Euro erhoben werden. In anderen Bundesländern soll ähnlich verfahren werden. Dies würde eine erneute unverhältnismäßige Belastung des Eigentums darstellen.

Grundeigentümer in Deutschland sollen auf Geltendmachung von Menschenrechten verzichten

„Es ist völlig offensichtlich, dass der neue § 6 a BJagdG, insbesondere das dort vorgesehene aufwändige Verwaltungsverfahren, sowie die vorgesehenen hohen Verwaltungskosten Grundstückseigentümer in Deutschland davon abhalten sollen, ihr vom Europäischen Gerichtshof zugesprochenes Menschenrecht auf Eigentum wahrzunehmen und einen entsprechenden Antrag bei der Behörde zu stellen. Angesichts der völlig eindeutigen EGMR-Entscheidung muss die Frage aufgeworfen werden dürfen, inwieweit Deutschland beim Thema Jagd überhaupt noch ein Rechtsstaat ist“, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der das Verfahren vor dem EGMR begleitet hatte und zahlreiche Grundstückseigentümer in Deutschland vertritt.

Fazit: Neue Flut von Klagen droht

Das neue Bundesjagdgesetz und insbesondere dessen Vollzug durch die Länder werden daher zu einer Flut von neuen Klagen führen; aufgrund des eindeutigen EGMR-Urteils mit guten Erfolgsaussichten für die ethischen Jagdgegner.

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Landesrechtlicher Vollzug der Änderungen des BJagdG

Offener Brief an die Landesregierungen und Ministerien

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Aussage eines Verwaltungsbeamten plane die niedersächsische Landesregierung, die Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen aufgrund des neuen § 6 a BJagdG zu ergänzen und für den Antrag nach § 6 a BJagdG Gebühren zwischen 1.000 und 2.000 Euro zu erheben. In anderen Bundesländern soll ähnlich verfahren werden.

Ich möchte Sie im Namen von zahlreichen Grundstückseigentümern, die einen entsprechenden Antrag nach § 6 a BJagdG über meine Kanzlei gestellt haben, darauf hinweisen, dass diese geplante Vorgehensweise erneut eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentums darstellen würde. Meinen Mandanten bliebe daher, sofern tatsächlich Verwaltungskosten in dieser Höhe erhoben werden, nichts anderes übrig, als erneut die Gerichte anzurufen – notfalls auch wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Es ist völlig offensichtlich, dass der neue § 6 a BJagdG, insbesondere das dort vorgesehene aufwändige Verwaltungsverfahren, sowie die vorgesehenen Verwaltungskosten Grundstückseigentümer in Deutschland davon abhalten sollen, ihr vom EGMR zugesprochenes Menschenrecht auf Eigentum wahrzunehmen und einen entsprechenden Antrag bei der Behörde zu stellen.

Als ein Organ der Rechtspflege bin ich über die Umsetzung des EGMR-Urteils im Fall „Herrmann“ zutiefst entsetzt. Es kann doch nicht sein, dass Grundstückseigentümern, die ihr Menschenrecht wahrnehmen wollen, die Zahlung von bis zu 2.000 Euro für einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen angedroht wird. In Anbetracht dieser und der zahlreichen anderen finanziellen Schikanen für Gründstückseigentümer (Entschädigung an Jagdgenossenschaft, Wildschadensersatz etc.) muss aufgrund der völlig eindeutigen EGMR-Entscheidung öffentlich die Frage aufgeworfen werden dürfen, inwieweit Deutschland beim Thema Jagdzwang überhaupt noch ein Rechtsstaat ist.

Meine Mandanten appellieren daher an die Landesregierungen, dass sich die Verwaltungsgebühren für einen Antrag nach § 6 a BJagdG in einem angemessenen und mit dem EGMR-Urteil zu vereinbarenden Rahmen bewegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt 
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
97845 Neustadt am Main OT Erlach
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