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Pressemitteilung der bundesweiten Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und der Initiative zur Abschaffung der Jagd

Massiver Lobbyeinfluss auf Jagdgesetzänderung

Gesetzentwurf der Bundesregierung provoziert Flut von Klagen – Bereits drei Grundstücke per Gerichtsbeschluss jagdfrei

Am 25. Februar 2013 soll der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden. Grund: Regelungen des Bundesjagdgesetzes verstoßen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Menschenrechte. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf torpediert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ganz massiv – und verletzt Grundstückseigentümer, welche nicht wollen, dass Jäger ihren Grund und Boden betreten, um dort Tiere tot zu schießen, erneut in ihren Grund- und Menschenrechten.

Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, würde somit eine Flut von gerichtlichen Verfahren provoziert werden – mit guten Erfolgsaussichten. So hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am 30.1.2013 unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof in zwei Eilverfahren entschieden, dass auf den Grundstücken von zwei Tierschützern in Unterfranken mit Beginn des neuen Jagdjahres (ab dem 1. April 2013) vorläufig nicht mehr gejagt werden darf – und zwar ohne den Grundstückseigentümern hohe finanzielle Hürden und ein aufwändiges Antragsverfahren aufzuerlegen, wie es die Bundesregierung plant.

Regelungen des Bundesjagdgesetzes verstoßen gegen Menschenrechte

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 verstoßen Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.

Lesen Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte vom 26.6.2012:

http://www.zwangsbejagung-ade.de/rechtlichegrundlagen/urteilegmr2012/index.html

Bundesregierung  provoziert neue Flut von gerichtlichen Verfahren

Die bundesweiten Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ hat in mehreren Schreiben an alle Bundestagsabgeordnete sowie die Mitglieder des Bundesrats deutlich darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Regelungen Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen ablehnen, erneut in ihren Menschen- und Grundrechten verletzen.

Zwar sieht der Kabinettsentwurf, der unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby zustande gekommen ist, vor, dass Grundeigentümer von Flächen, die einem gemeinschaftlichen Jagdrevier angehören, einen Antrag stellen können, damit ihr Eigentum jagdrechtlich befriedet wird. Ob dem Antrag aber tatsächlich statt gegeben wird, liegt jedoch im Ermessen der Jagdbehörde. Und falls die Behörde dem Antrag des Grundeigentümers tatsächlich stattgibt, heißt das aber noch lange nicht, dass auf dem Grundstück tatsächlich nicht mehr gejagt werden darf. Zusätzlich sollen hohe finanzielle Hürden und ein aufwändiges Antragsverfahren den Grundstückseigentümer davon abhalten, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Eigentum auch wahrnehmen zu können.

Lesen Sie unseren Offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten:

http://www.zwangsbejagung-ade.de/rechtlichegrundlagen/offener-brief-bundestag-522013/index.html

 

Öffentliche Anhörung des Agrarausschusses: Massiver Lobbyeinfluss auf Gesetzgebung

Eine reine Lobby-Veranstaltung war auch die Öffentliche Anhörung des Agrarausschusses des Bundestages zum Thema "Änderung des Bundesjagdgesetzes" am 20.2.2013: Eingeladen waren sieben Sachverständige, die allesamt (!) der Jagd- und Forstlobby zuzurechnen sind und ausschließlich ihre Lobby-Interessen vertraten.

„Es ist beeindruckend, in diesem Fall zu erleben, unter welchem massiven Lobbyeinfluss ein Gesetz in Deutschland zustande kommt und aller Voraussicht nach auch verabschiedet wird“, so Rechtsanwalt Dominik Storr, der etliche deutsche Grundeigentümer vor Gericht vertritt, in seinem Schreiben an die Abgeordneten.

Betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden wollen, waren extra zu der Öffentlichen Anhörung nach Berlin gereist. Eine Grundstückseigentümerin, die ein Bio-Weingut besitzt, sprach im Anschluss den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser, an:

„Die Politik macht es den Grundstückseigentümern ganz schön schwer, ihr Grund- und Menschenrecht wahrzunehmen."

Daraufhin antwortete Staatssekretär Bleser:

„Ja, das ist auch genau unsere Absicht.“

Als Vertreter des Landwirtschaftsministerium gibt Staatssekretär Bleser also auch noch offen zu, im Grundgesetz verbürgte Grundfreiheiten und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte absichtlich mit den Füßen treten zu wollen.

Bay. Verwaltungsgerichtshof erteilt Mithaftung der ethischen Jagdgegner für Wildschäden im angrenzenden Jagdrevier eine klare Absage

Während der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorsieht, dass die ethischen Jagdgegner für Wildschäden bei den Nachbarn, die der Jagdgenossenschaft angehören, mithaften, kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu einem ganz anderen Ergebnis: Es bestehe kein Anlass, in die hiesige vorläufige Regelung Bedingungen aufzunehmen, unter denen der Antragsteller zu einer Entrichtung von Wildschadenersatz an die Jagdgenossenschaft oder an ihre Mitglieder verpflichtet ist. Es obliege dem Revierinhaber, die Auswirkungen zu bewältigen, die durch eine andere Wilddichte im Nachbarrevier ausgelöst werden.

Gerichtsbeschlüsse: Die ersten jagdfreien Grundstücke in Deutschland

Aufgrund von Gerichtsbeschlüssen wurden bereits drei Grundstücke in Deutschland jagdfrei gestellt: Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.

Das Verwaltungsgericht schloss sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) an, der am 30.1.2013 in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Tierschützern in Unterfranken vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Mit diesen beiden Beschlüssen hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Rechtsgeschichte geschrieben: Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes gelang es ethischen Jagdgegnern, ihr der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.

Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland haben inzwischen Eilanträge auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke gestellt - und fast täglich kommen neue hinzu.

Lesen Sie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013:

http://www.zwangsbejagung-ade.de/rechtlichegrundlagen/beschluss-bayvgh-3012013/index.html

 

Initiative zur Abschaffung der Jagd

Kurt Eicher, Biologe, Studiendirektor
Derfflingerstr. 2
74080 Heilbronn

www.abschaffung-der-jagd.de

 

Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade

www.zwangsbejagung-ade.de